Oktober 2020
Embacollage A/S CVR-nr. 10088518, erklärt hiermit, dass die Kunststoff- und Papierverpackungen den geltenden Rechtsvorschriften für Materialien mit Lebensmittelkontakt entsprechen, die für den Einzelhandel verpflichtend sind.
Embacollage A/S importiert die Kunststoff- oder Papiermaterialien oder lässt sie im Inland herstellen. Bei den Materialien handelt es sich um PET-Kunststoffeinlagen zur Verwendung in Schokoladenschachteln und Schachteln, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen können.
Zu den Rechtsvorschriften gehören: EG Nr. 1935/2004.
Die Kunststoffschalen sind aus PET (Polyethylenglykol-Terepthalat) hergestellt. Die beigefügten Testdaten und theoretischen Berechnungen bestätigen die Reinheitskriterien gemäß den Richtlinien 2008/60/EG, 95/45/EG und 2008/84/EG.
Die PET-Kunststoffschalen werden in Kartons gelegt und die Schokolade wird dann in die Schachteln verpackt, wobei das Zwischenlagepapier auf die Schokolade gelegt und der Karton verschlossen wird.
Die fertige Schachtel mit Inhalt wird bei ca. 18 Grad verpackt, kühl gelagert und bei Raumtemperatur in der Verkaufsstelle ausgestellt.