BPA-freie Verpackungen
was Sie wissen müssen
Ab dem 20. Januar 2025 wird die Verwendung von Bisphenol A (BPA) in Kunststoffverpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, in der gesamten Europäischen Union verboten. Diese Änderung ist Teil der Bemühungen der EU, die Lebensmittelsicherheit zu verbessern und die Verbraucher vor chemischer Exposition zu schützen.
Diese Verordnung gilt für alle Kunststoffverpackungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen – unabhängig davon, ob sie online oder offline verkauft werden und ob sie innerhalb oder außerhalb der EU hergestellt werden.
Was ist BPA und warum ist es verboten?
Bisphenol A (BPA) ist eine chemische Verbindung, die früher in einigen Kunststoffen und Beschichtungen (z. B. in Metalldosen, Lebensmittelschalen, Flaschen und Schokoladenverpackungen) verwendet wurde. BPA wird mit Gesundheitsrisiken in Verbindung gebracht, insbesondere wenn es in Lebensmittel übergeht. Aus diesem Grund hat die EU beschlossen, die Verwendung in Kunststoffverpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, durch die Verordnung (EU) 2024/3190 vollständig zu verbieten.
Was sagt die Verordnung?
- Verordnung: EU 2024/3190
- Datum des Inkrafttretens des BPA-Verbots: 20. Januar 2025
- Geltungsbereich: Alle Kunststoffmaterialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Neuproduktion und Verkauf)
- Gilt für: Alle EU-Märkte und alle Vertriebskanäle
Ab diesem Datum müssen alle Kunststoffverpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, BPA-frei sein.
Unsere Rolle als Ihr Verpackungspartner
Wir arbeiten mit unseren Lieferanten zusammen, um sicherzustellen, dass Kunststoffverpackungen, die wir für den Lebensmittelkontakt anbieten, dem BPA-Verbot entsprechen. Dazu gehören:
- Sicherung von BPA-freien Materialien
- Anfordern und Sammeln von Prüfberichten von unseren Lieferanten
- Information unserer Kunden und Unterstützung bei Bedarf mit Dokumentation
Ihre Verantwortung als Brand Owner
Wenn Sie Verpackungen mit Lebensmittelkontakt unter Ihrer Marke in Verkehr bringen, sind Sie dafür verantwortlich, dass sie den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen – einschließlich des BPA-Verbots.
Wir unterstützen Sie durch:
- Wir bieten BPA-freie Lebensmittelverpackungslösungen
- Bereitstellung von BPA-freier Prüfdokumentation auf Anfrage
Die endgültige Einhaltung liegt jedoch beim Händler oder Markeninhaber.
Wichtiger Hinweis zu BPA-Spuren
In einigen Fällen können selbst BPA-freie Kunststoffe aufgrund umwelt- oder produktionsbedingter Kontaminationen Spuren von BPA (z. B. unter 0,0001 %) aufweisen.
Dies bedeutet nicht unbedingt eine Nichteinhaltung – aber es ist wichtig, dass diese Materialien getestet werden, um zu bestätigen, dass kein BPA in Lebensmittel übergeht, wie es die Verordnung vorschreibt.
Benötigen Sie Hilfe?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Verpackung betroffen ist, oder Hilfe bei der Umstellung auf BPA-freie Alternativen benötigen, sind wir hier, um Ihnen zu helfen.
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um sich beraten zu lassen oder eine BPA-freie Dokumentation für Ihre Lebensmittelverpackungen anzufordern.