Richtlinie über Einwegkunststoffe (EU 2019/904)- DE
Reduzierung von Plastikmüll in der EU
Die Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 ist Teil der Initiative der Europäischen Union zur Reduzierung von Kunststoffabfällen, insbesondere von Gegenständen, die am häufigsten in der Umwelt vorkommen. Es zielt auf viele alltägliche Plastikartikel ab – wie Lebensmittelbehälter, Becher, Besteck, Verpackungen und Strohhalme – unabhängig davon, ob sie online oder offline verkauft werden.
Die Richtlinie verbietet bestimmte Produkte und führt für andere Vorschriften über die Kennzeichnung, Berichterstattung und Herstellerverantwortung ein. Während die EU den Rahmen vorgibt, setzt jeder Mitgliedstaat diese Regeln etwas anders um.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die EU-Richtlinie und Links zu den länderspezifischen Anforderungen.
Was die Richtlinie verlangt
Je nach Produkttyp kann die Richtlinie Folgendes vorschreiben:
- Ein vollständiges Verbot bestimmter Artikel
- Reduzierter Verbrauch (z. B. Becher und Verpackungen)
- Anforderungen an die Produktkennzeichnung
- Herstellerregistrierung, Berichterstattung und Umweltgebühren
Wer ist verantwortlich?
Wenn Sie betroffene Einwegkunststoffartikel unter Ihrer Marke auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, sind Sie gesetzlich verantwortlich für:
- Sicherstellen, dass Sie keine eingeschränkten Elemente verwenden
- Befolgung der nationalen Vorschriften für die Kennzeichnung und Berichterstattung
- Registrierung bei den örtlichen Behörden, falls erforderlich
Wir unterstützen unsere Kunden dabei, zu verstehen, welche Regeln gelten, und konforme Alternativen zu finden.
Warum es wichtig ist?
Deutschland macht die Hersteller finanziell für die Umweltkosten von Plastikmüll verantwortlich – einschließlich der Reinigung und Entsorgung.
Was ist erforderlich?
- Registrieren Sie sich beim Umweltbundesamt (UBA) über das DIVID-Portal
- Melden Sie jedes Jahr die Mengen der betroffenen Produkte (Frist: 15. Juni)
- Eine Abgabe in den nationalen Fonds für Einwegkunststoffe einzahlen
- Zu den abgedeckten Produkten gehören: Lebensmittelbehälter, Becher, Tücher, Luftballonstäbe, Tabakfilter
Wann gilt sie?
- In Kraft seit 2024
- Die erste Berichterstattung umfasst Produkte, die im Jahr 2023 auf den Markt gebracht wurden
Wer muss sich daran halten?
- Alle Unternehmen (deutsch oder international), die betroffene Produkte auf dem deutschen Markt in Verkehr bringen
- Ausländische Online-Händler sind dabei, wenn sie nach Deutschland verkaufen
Mehr Infos: Umweltbundesamt (UBA)